| Prüfung nach BGV A 3 |
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Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
"Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel ... den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instandgehalten werden." § 3 (1) der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV A 3 (früher BGV A 2) "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" vom 01.04.1979. Rechtliche Konsequenzen bei Nichtbeachtung Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Vorschriften der § 3, § 5 Abs. 1-3, §§ 6 und 7 der BGV A 3 zuwiderhandelt. Wer verlangt die Überprüfung? Berufsgenossenschaft, Gewerbeaufsichtsamt Was muss überprüft werden?
Prüfung Alle zwei Jahre (ortsfeste Anlagen alle vier Jahre). Wer prüft? Elektrofachkraft, z.B. Elektroingenieur, -techniker, -meister, -geselle
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